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AWO-Card

Nutzungsbedingungen der AWO-Karte

 Allgemein

1.    Die AWO-Mitgliedskarte wird von der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt am Main e.V. (AWO) an jedes Mitglied der AWO (das „AWO-Mitglied“) als Mitgliedsausweis (die „AWO-Karte“) ausgegeben. Die AWO-Karte ist nicht übertragbar. Durch die erstmalige Nutzung der AWO-Karte erklärt das AWO-Mitglied sein Einverständnis mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

Vergünstigungen

2.    Bei Vorlage der AWO-Karte erhält das AWO-Mitglied bei den teilnehmenden Partnerunternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen die in der Informationsbroschüre bzw. auf der Internetseite der AWO (http://www.awo-frankfurt.de/awo-karte) aufgeführten Vergünstigungen. Die teilnehmenden Partnerunternehmen legen die Art der Zahlung (Barzahlung, Scheck, EC-Karte, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung) selbst fest.

3.    Es kann immer nur ein Rabatt gewährt werden. Das Kumulieren von Rabatten ist nicht möglich. Die teilnehmenden Partnerunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von Rabatten einzuschränken, z.B. bei Sonderaktionen oder Sonderveranstaltungen. Einzelne Rabattangebote sind nur verfügbar so lange der Vorrat reicht.

4.    Für die Rabattgewährung hat das AWO-Mitglied vor Rechnungsstellung bzw. vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang seine AWO-Karte vorzulegen. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Zahlungs- oder Kassiervorgangs liegt die Rabattgewährung im Ermessen des jeweilig teilnehmenden Partnerunternehmens. Falls das AWO-Mitglied seine AWO-Karte vergessen haben sollten, ist eine nachträgliche Rabattgewährung nicht möglich.

5.    Bei Rückgängigmachung eines Vertrages zwischen dem AWO-Mitglied und einem teilnehmenden Partnerunternehmen, z.B. durch Umtausch, An-fechtung, Rücktritt, Vertragsaufhebung oder bei sonstigen Änderungen des Vertragsverhältnisses, für das dem AWO-Mitglied ein Rabatt gewährt wurde, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich die AWO und die teilnehmenden Partnerunternehmen das Recht zur Stornierung, sowie bei Reduzierung des zu zahlenden Entgelts, das Recht zur anteiligen Kürzung des entsprechenden Rabattes, vor.

Kartenverlust
6.    Bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der AWO-Karte kann das AWO-Mitglied bei der AWO gegen eine geringe Unkostenerstat-tung eine neue AWO-Karte beantragen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung entgangener Rabattgewährungen.

Kartengültigkeit
7.    Die AWO-Karte ist für die Dauer der Mitgliedschaft bei der AWO gültig und ist bei Austritt unverzüglich an die AWO zurückzugeben.

Einwendungen
8.    Einwendungen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem AWO-Mitglied und dem teilnehmenden Partnerunternehmen sind – soweit gesetzlich zulässig – unmittelbar gegenüber diesem Unternehmen geltend zu machen.

Beendigung und Änderung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
9.    Die AWO behält sich das Recht vor, das AWO-Kartensystem und die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Weiterhin behält sich die AWO das Recht vor, bei missbräuchlicher Nutzung, z.B. Weitergabe der AWO-Karte an Dritte, die AWO-Karte fristlos einzuziehen.
 

10.     Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen sind im Internet unter http://www.awo-frankfurt.de/awo-karte einsehbar.

Haftungsausschluss
11.    Schadensersatzansprüche des AWO-Mitglieds sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AWO, sofern das AWO-Mitglied Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AWO, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
12.    Die Abtretung von Ansprüchen des AWO-Mitglieds im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der AWO. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der AWO ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen mög-lich.

Rechtswahl und Gerichtsstand
13.    Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der AWO und dem AWO-Mitglied findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der AWO und dem AWO-Mitglied ist der Sitz der AWO, sofern es sich bei dem AWO-Mitglied um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Salvatorische Klausel
14.    Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entstehende oder sonst vorhandene Vertragslücken werden durch ergänzende Vertragsauslegung unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der Parteien geschlossen.

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AGB.pdf