Der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt am Main e.V. gewinnt am hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt den seit 2022 geführten Rechtsstreit gegen Jürgen Richter.
Wie dem Verband am Dienstag, den 17.10.2023, mitgeteilt wurde, ist der frühere Geschäftsführer Jürgen Richter auf Schadensersatz in einer Gesamthöhe von rund 1,8 Millionen Euro verurteilt worden. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Mit der Summe haftet der Verurteilte für die Schäden, die er der AWO Frankfurt zugefügt hat und die sich aus mehreren Verstößen zusammensetzen: Im Einzelnen geht es um satzungswidrig veranlasste Spendenzahlungen, Schäden aus dem Entzug der Gemeinnützigkeit sowie zu Unrecht gezahlte Honorare sowohl an eine ehemalig freiberuflich Tätige wie auch an einen früheren Rechtsanwalt der AWO Frankfurt.
„Wir als Vorstand der AWO Frankfurt freuen uns über das Urteil. Wir sehen es als entscheidendes Signal für die Tatsache, dass ein Missbrauch unserer Werte wie den durch Herrn Richter nicht ungestraft bleiben darf.“, kommentiert Steffen Krollmann, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands seit 2020, „Für uns ‚AWOnauten‘ steht der soziale Gedanke über allem und dank vieler Mitstreiter konnten wir das mit diesem Erfolg wieder deutlich machen.“
Wieviel der eingeklagten Summe letztlich den Zielen der AWO zugute kommen können, ist noch völlig unklar und wird sich erst in den kommenden Monaten herausstellen. Für die Awo-Präsidiumsvorsitzende Petra Rossbrey ist „vor allem wichtig, dass die vielen Ehrenamtlichen jetzt die Genugtuung haben, dass Jürgen Richter für seine Handlungen zur Verantwortung gezogen wird“. Das Urteil bestätigt die Anstrengungen des Verbands, zumindest den finanziellen Schaden teilweise wiedergutzumachen, der allen bei der AWO zugefügt wurde.